Pflege- und Gesundheitsberufe sind in Deutschland sogenannte reglementierte Berufe. Eine Arbeitsaufnahme mit ausländischen Abschlüssen ist nicht möglich. Internationale Pflegekräfte brauchen zunächst die berufliche Anerkennung, um als Fachkraft zu arbeiten. Dafür muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. In Niedersachsen ist diese das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg. In dem Verfahren prüft die zuständige Stelle, ob die Inhalte und Dauer der ausländischen Pflegeausbildung denen der deutschen entsprechen. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Ihre zukünftigen Mitarbeitenden ihren beruflichen Abschluss in der EU/EWR/Schweiz oder in einem Drittstaat gemacht haben. Zudem ist für die Anerkennung ein Deutschzertifikat notwendig. Für Berufe im Gesundheitswesen sind hier derzeit Zertifikate von B2 bis C1 notwendig. Weitere Hinweise dazu unter Sprache – Start Guide (startguide-lkos.de)
Für in der EU/EWR/ Schweiz absolvierte Berufsabschlüsse kommt es in der Regel zu einer automatischen Anerkennung, ohne individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Für Abschlüsse aus Drittstaaten kommt es in der Regel zu einer individuellen Gleichwertigkeitsprüfung, aus der eine vollständige, teilweise oder keine Gleichwertigkeit hervorgeht