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Berufliche Anerkennung

Hat Ihre Bewerberin oder Ihr Bewerber bereits einen Abschluss im Ausland erworben? Dann muss vor einer Arbeitsaufnahme als Fachkraft zunächst eine Überprüfung des Abschlusses im Rahmen der beruflichen Anerkennung erfolgen.

Hinweis: Die Tätigkeit im Helferbereich ist auch ohne Anerkennung möglich und ein gern genutzter Weg, um die Wartezeit bis zur beruflichen Anerkennung zu überbrücken.

Pflege- und Gesundheitsberufe sind in Deutschland sogenannte reglementierte Berufe. Eine Arbeitsaufnahme mit ausländischen Abschlüssen ist nicht möglich. Internationale Pflegekräfte brauchen zunächst die berufliche Anerkennung, um als Fachkraft zu arbeiten. Dafür muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. In Niedersachsen ist diese das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg. In dem Verfahren prüft die zuständige Stelle, ob die Inhalte und Dauer der ausländischen Pflegeausbildung denen der deutschen entsprechen. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Ihre zukünftigen Mitarbeitenden ihren beruflichen Abschluss in der EU/EWR/Schweiz oder in einem Drittstaat gemacht haben. Zudem ist für die Anerkennung ein Deutschzertifikat notwendig. Für Berufe im Gesundheitswesen sind hier derzeit Zertifikate von B2 bis C1 notwendig. Weitere Hinweise dazu unter Sprache – Start Guide (startguide-lkos.de)

Für in der EU/EWR/ Schweiz absolvierte Berufsabschlüsse kommt es in der Regel zu einer automatischen Anerkennung, ohne individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Für Abschlüsse aus Drittstaaten kommt es in der Regel zu einer individuellen Gleichwertigkeitsprüfung, aus der eine vollständige, teilweise oder keine Gleichwertigkeit hervorgeht

Auf folgendem Portal ist einsehbar, wie das Anerkennungsverfahren im Detail für die verschiedenen Berufsbilder aussieht:
Anerkennungsfinder – Anerkennung in Deutschland Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de)

Bei einer teilweisen Anerkennung sind Qualifizierungsmaßnahmen in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung notwendig:

    • Anpassungslehrgang: individueller und maximal 3-jähriger Lehrgang, die Inhalte werden von der Behörde entsprechend den jeweiligen Defiziten vorgegeben.
    • Kenntnisprüfung: anspruchsvolle und allgemeine Prüfung, zu deren Vorbereitung dringend ein entsprechender Vorbereitungskurs besucht werden sollte.

Wichtig: Das Anerkennungsverfahren kostet Geld. Für Pflegefachkräfte aus der EU/EWR/Schweiz beträgt die Gebühr zurzeit 53 Euro. Die Kosten für Antragstellende aus Drittstaaten betragen im Durchschnitt ca. 200 Euro. Wenn ein externes Gutachten erstellt werden muss, erhöht sich der Betrag entsprechend.