Berufliche und Betriebliche Integration
Die berufliche und betriebliche Integration aller Mitarbeitenden unabhängig von deren Herkunft geht aus einem fundierten Diversity Management hervor. Diversity Management bezeichnet dabei die Anerkennung und Nutzbarmachung der Vielfalt in der Einrichtung, um gemeinsam zu arbeiten und Ressourcen und Fähigkeiten der einzelnen Personen für die Einrichtung und die Mitarbeitenden zu nutzen. Dieses hat für das gesamte Unternehmen, nicht nur in Bezug auf die Integration von internationalen Menschen, vielfältige Vorteile. Grundsätzlich sollte ein Diversity Management langfristige Instrumente und Haltungen etablieren, um eine diverse und offene Belegschaft zu fördern. Handlungsempfehlungen für verschiedene Ebenen eines Unternehmens wie Mitarbeitende, Führungskräfte, Vorstand, Betriebsrat, Aufsichtsrat etc. lassen sich unter Leitfaden Demokratie und Vielfalt am Arbeitsplatz – Für Diversity in der Arbeitswelt (charta-der-vielfalt.de) finden. Eine nachhaltige und nicht nur punktuelle Strategie bedeutet eine stetige Weiterentwicklung des Einrichtungsleitbildes. Mögliche Handlungsschritte hierzu können unter Mit Diversity Management zum attraktiven Arbeitgeber – KOFA nachgelesen werden.
Zur Integration von internationalen Fachkräften können weitere Punkte zu beachten sein, um die spezifischen Gegebenheiten wie Migrationsgeschichte, Kultur, Sprache etc. mitzudenken. Umfassende Informationen finden sich hierzu unter www.faire-integration.de.
Soziale Integration
Neben der beruflichen und betrieblichen Integration ist die soziale Integration eine sehr wichtige Komponente, um Mitarbeitende langfristig zu halten. Auch dies ist grundsätzlich unabhängig von der Herkunftsgeschichte, aber gerade bei internationalen Mitarbeitenden nicht zu vergessen. Zwei Bereiche sind dabei vor allem zu beachten: Familie und Soziales Netzwerk.
Für eine nachhaltige Integration ist es wichtig, die Familie der internationalen Fachkraft mitzudenken. Häufig besteht der Wunsch nach einer Familienzusammenführung, dies sollte vom Arbeitgeber unterstützt werden. Nachkommen dürfen minderjährige Kinder und EhepartnerInnen, neuerdings auch die Eltern. Voraussetzung für den Familiennachzug nach §§ 29 – 33 AufenthG sind Grundkenntnisse in der deutschen Sprache (A1 Zertifikat) bei Erwachsenen. Kinder dürfen auch ohne Deutschkenntnisse kommen, ein frühzeitiges Heranführen an die deutsche Sprache wird empfohlen. Eine weitere Vorrausetzung ist ein ausreichendes Einkommen. Der Richtwert ist hier der Regelbedarf, der auch dem Bürgergeld zu Grunde liegt, einsehbar unter BMAS – Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld. Zusätzlich hinzuzurechnen sind die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Soziale Integration bedeutet nicht nur den Nachzug von Familie, sondern beinhaltet auch den Aufbau eines sozialen Netzwerkes. Für internationale Menschen ist der Kontakt zu Communities mit Menschen aus demselben Herkunftsland sowie aus dem Einwanderungsland sehr wichtig. Integrationsbeauftragte, Ehrenamtliche, Vereine sowie Kirchengemeinden, die einen Kontakt zu Communities ermöglichen können oder Angebote für internationale Menschen organisieren, sind eine gute Anlaufstelle für den ersten Vernetzungsweg. Für die Region Osnabrück sind unter folgenden Links Anlaufstellen zu finden: